Warum wird bei Bestellungen mit DHL kein Trockeneis verwendet?
DHL hat den Versand von Trockeneis in Paketen im Standardversand zum 1. November 2019 verboten. Hintergrund sind die verschärften Gefahrgut-Regelungen des Unternehmens.
DHL begründet das Trockeneis-Verbot wie folgt:
„[...] Auch kleine Trockeneismengen [können] einen größeren Raum mit Kohlenstoffdioxid ausfüllen. In Abhängigkeit zur Konzentration in der Atemluft können unterschiedliche Auswirkungen auf den Menschen auftreten wie z. B. Schwindelgefühle, Kopfschmerzen und Erstickungsgefahr. Das Berühren von Trockeneis kann darüber hinaus zu Kälteverbrennungen führen.
Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Zudem müssen nach dem Gefahrgutrecht gem. Abschnitt 5.5.3.3.3 ADR Versandstücke, die ein Kühl- oder Konditionierungsmittel enthalten, in gut belüfteten Fahrzeugen und Containern befördert werden. Die zudem geforderte gasdichte Trennung zwischen Fahrerhaus und Laderaum der Fahrzeuge kann nicht während der gesamten Transportkette sichergestellt werden.“
Ausführlichere Informationen zur Gefahrgut-Regelung bei DHL findest du unter: www.dhl.de/gefahrgutversand